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   ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 14 BV 518/04   

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https://dejure.org/2006,18653
ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 14 BV 518/04 (https://dejure.org/2006,18653)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.05.2006 - 14 BV 518/04 (https://dejure.org/2006,18653)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 14 BV 518/04 (https://dejure.org/2006,18653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 3 Abs 5 S 1 BetrVG, § 50 BetrVG
    Antragsbefugnis - Globalantrag - Spartengesamtbetriebsrat - wirksamer Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Abschlusses eines Tarifvertrages zur Bildung eines Spartengesamtbetriebsrates auf Konzernebene; Betriebsgrenzen oder Unternehmensgrenzen bei der Bildung von Spartenbetriebsräten; Verfahren bei Streitigkeiten über die Rechtswirksamkeit einer vom Gesetz ...

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 25 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 21.04.2005 - 5 TaBV 115/04

    Tarifauslegung - Bildung gesonderter Spartengesamtbetriebsräte

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 14 BV 518/04
    Eine Antragsbefugnis ergibt sich auch nicht aus den Urteilsgründen des Teilbeschlusses des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. April 2005 (9/5 TaBV 115/04).

    § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Gesetzgeber als Auffangtatbestand konzipiert (ebenso Friese, RdA 2003, 92, 96; Richardi, BetrVG, 9. Aufl., § 3 Rz. 32; Hessisches Landesarbeitsgericht, B. v. 21.04.2005, 9/5 TaBV 115/04, juris).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 14 BV 518/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, der sich die Kammer hier anschließt, ist ein solcher Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als begründet erweist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa BAG, B. v. 03.06.2003, 1 ABR 19/02, AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 14 BV 518/04
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG, B. v. 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 - NZA 2004, 336 f. unter III 2 a d. Gr. m. w. N.).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 14 BV 518/04
    Ein derartiger entgegen gesetzter Wille der Tarifvertragsparteien muss sich vielmehr ausdrücklich und eindeutig aus den entsprechenden Vereinbarungen ergeben (BAG, U. v. 05.11.1997, AP Nr. 29 zu § 1 TVG).
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2006 - 14 BV 518/04
    Auf die Prüfung der unmittelbaren Betroffenheit in diesem Sinne kann nur verzichtet werden, wenn das Gesetz dem Antragsteller ein eigenes Antragsrecht zugewiesen hat, wie z. B. den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nach § 18 Abs. 1 und 2, § 19 Abs. 2 BetrVG (BAG, B.v. 30.10.1986 - 6 ABR 52/83 - NZA 1988, 27).
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